Ob kleines Ein-Zimmer-Wohnung oder große WG – es bieten sich viele Möglichkeiten der Vermietung an Studenten. Was Du dabei beachten musst, wo die Vor- und Nachteile liegen und welche Varianten sich bieten, erfährst Du in diesem Artikel.
Auch Studenten müssen immer mehr bezahlen für ihre Wohnungen. Was den Geldbeutel der jungen Leute belastet, freut die Vermieter. Ohnehin bietet das Klientel Studenten interessante Perspektiven, denn es eignen sich ganz unterschiedliche Wohnungen für die Vermietung. Zudem haben sich die Zeiten geändert. Wo früher Horrorgeschichten von Dauerpartys und Probleme mit den Nachbarn Schlagzeilen machten, haben sich mittlerweile die Gemüter beruhigt. Studenten gelten als „normale“ Mieter. Wenn Du also ein Haus oder eine Wohnung in einer Gegend besitzt, in der eine Wohnungsnachfrage von studentischer Seite herrscht, solltest Du ernsthaft über diese Option nachdenken. Du erhältst damit zusätzliche Chancen.
Zusätzliche Mieter-Zielgruppe
Zunächst einmal ergänzen Studenten die Auswahl verfügbarer Klientel. Du hast also mehr Optionen, an welche Personen Du Deine Wohnung vermieten möchtest. Die Folge: eine größere Auswahl potentieller Bewohner verbessert Deine Marktposition und kann sogar die Preise nach oben treiben. Gut für Dich! Zudem stellt dieses Klientel andere Ansprüche, als viele sonstige Mietergruppen. Damit eignen sich auch Wohnungen, die im Regelfall schwieriger vermietbar sind. Ein Beispiel bieten sehr belebte Gegenden, die normalerweise nur mit einem spürbaren Preisabschlag im Markt bestehen können. Denke etwa an Familien oder ältere Menschen. Diese Gruppen suchen eher Ruhe, sie machen um Innenstadtwohnungen oftmals einen Bogen. Dagegen zieht es Studenten oft dorthin, wo der Trubel ist. Damit erhältst Du Chancen, beispielsweise auch weniger attraktiv erscheinende Wohnungen an großen Straßen Gewinn bringend zu vermieten.
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Keine Angst vor Mietausfällen!
Studenten haben kein Geld – dieses Klischee schreckt viele Vermieter ab. Doch im Normalfall solltest Du keine Angst vor Mietrückständen haben. Denn fast immer stehen die Eltern im Hintergrund für die Zahlungen ihrer Sprösslinge gerade. Viele Vermieter setzen sogar auf eine Elternbürgschaft. Laut Gesetz haften die Eltern in diesen Fällen mit der festgelegten Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten. Darunter fallen nicht bezahlte Verbindlichkeiten aus Mietrückständen, Nebenkosten, Reparaturen oder der Renovierung nach Auszug. Oftmals fließen die Mietzahlungen sogar direkt vom Elternkonto, damit bist Du noch besser abgesichert. Auch arbeitet die Mehrzahl der Studenten parallel zum Studium. Die Erfahrung zeigt daher, dass Studenten (oder ihre Eltern) Mieten genauso zuverlässig zahlen, wie andere Mietergruppen.
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Viele Wohnungsarten kommen in Frage
Oft sind die Wünsche und Anforderungen einer bestimmten Mietergruppe sehr klar im Hinblick auf Größe, Lage, Aufteilung oder Ausstattung. Diese Ansprüche schränken die Auswahl potenzieller Mieter für Deine Wohnung vielfach ein. Die Gruppe der Studenten ist hier jedoch flexibel. Natürlich eignet sich eine sine sehr kleine Wohnung gut für eine Einzelperson. Aber auch große Wohnungen mit vielen Zimmern oder eher ungünstigem Schnitt können sich gut für Wohngemeinschaften (WG) eignen. Hier solltest Du also offen sein. Der große Vorteil einer WG für den Vermieter: jeder Einzelmieter bezahlt in der Regel überproportional viel Miete und damit rechnen sich derartige Wohnungen sehr gut. Dank Immocloud ist die Verwaltung kein Problem, Du kannst jederzeit Mieteingänge prüfen, den Ist-Zustand erfassen oder die Betriebskostenabrechnung erstellen. (-> Link) Noch ein Plus ist die Ausstattung. Junge Menschen erwarten selten Luxus, es muss also kein Top-Standard vorhanden sein und damit sparst Du Geld bei der Renovierung.
Hauptmieter oder Untermieter?
Bei einer WG kannst Du unter verschiedenen Arten der Vermietung wählen, jede davon verfügt über Vor- und Nachteile.
- Es gibt einen Hauptmieter: die anderen Bewohner sind Untermieter
Du hast den Vorteil eines Verantwortlichen – allerdings auch den Nachteil! Denn der Hauptmieter haftet gesamtschuldnerisch. Diese Konstruktion führt oftmals zu Problemen, Du solltest Sie Dir genau überlegen. Auf jeden Fall solltest Du im Mietvertrag ausdrücklich festlegen, dass Untermieter erlaubt sind. Bei deren Auswahl hast zwar ein Mitspracherecht, darfst aber nicht willkürlich Interessenten ablehnen - Alle Mieter sind Hauptmieter: Diese Konstruktion kommt am häufigsten vor, hierbei unterzeichnen alle Mieter den gleichen Mietvertrag. Der große Vorteil: alle Mieter müssen die volle vertragliche Haftung übernehmen und haften sogar gesamtschuldnerisch. Versäumt eine Person die Mietzahlung, kannst Du sie bei einem anderen Mieter einklagen. Allerdings musst Du Abrechnungen usw. mit jeden Mieter separat vornehmen.
- Jeder Bewohner ist eigenständiger Mieter: Bei dieser Variante gibt es separate Einzelmietverträge für jeden Bewohner. Dieser umfasst meist das jeweilige Zimmer sowie die Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Bad oder Küche. Du musst also jeden WG-Bewohner wie einen einzelnen Mieter behandeln. Auch diese Variante bietet Dir viele Vorteile.
Damit Du den Überblick nicht verlierst kannst Du die Mietverwaltung Deiner Objekte ganz einfach über immocloud übernehmen. Egal, ob Haupt- oder Untermieter.
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(Teil-)möbliert vermieten
Studenten wohnen oft nur relativ kurz in ihrer Wohnung und es lohnt sich oftmals kaum für sie, große Anschaffungen zu tätigen. Der Kauf einer Küche oder ähnliches gelten als ziemliche Belastung. Mach es Deinen Mietern doch leichter! Statte die Studentenwohnung mit einer Küche aus und überlege Dir vielleicht sogar noch, ob Du eine Waschmaschine oder einen großen Kleiderschrank hineinstellst. Deine Mieter freuen sich darüber, bei Einzug kaum Geld ausgeben zu müssen und Du hast den großen Vorteil, dass Du diese Ausstattung mit vermieten kannst! Auf längere Sicht machst Du damit ein schönes Plus. Natürlich solltest Du Regeln über Nutzung sowie Abnutzung in Mietvertrag oder Übergabeprotokoll integrieren, aber trotz der regelmäßig erforderlichen Wartungsarbeiten steigerst Du die Rendite Deiner Wohnung.
Du vermietest zusätzlich eine Küche an Deine Mieter? Die zusätzlichen Mietkosten kannst Du problemlos in immocloud einpflegen.
Wie Du Mieter findest
Auch im studentischen Umfeld läuft die Wohnungssuche oft über die großen und bekannten Plattformen. Es gibt sogar spezielle Websites für Studentenwohnungen und auch auf Social Media findest Du viele Anfragen. Bist Du dort unterwegs, kann diese Variante sehr schnell zu den passenden Kontakten führen. Zudem verfügen die meisten Universitäten über eigene Wohnungsbörsen. Es ist daher sinnvoll, falls Du in diesen Markt einsteigen möchtest, die jeweiligen Ansprechpartner direkt zu kontaktieren. Oft sind dies die Studierendensekretariate oder die ASten. Deren Nummern findest Du auf den Internetseiten der Universitäten oder Fachhochschulen. Bist Du dort registriert, wandert Dein Angebot normalerweise auf das (meist digitale) schwarze Brett. Somit sprichst Du bei Deiner Mietersuche auch tatsächlich nur Studenten an.
Nebenkosten richtig abrechnen
Grundsätzlich gelten für Studenten die gleichen Regeln wie für alle anderen Mietergruppen auch. Du bist also zu Nebenkostenabrechnungen verpflichtet, die Deine Mieter fristgerecht erhalten und die allen üblichen Vorgaben genügen. Handelt es sich um eine WG und haben alle Bewohner als Hauptmieter unterschrieben, teilen sie sich in der Regel intern die Nebenkosten nach Personenanzahl. Schwieriger wird es, wenn Du die Betriebskosten nach Verbrauch abrechnen willst. Hier kannst Du in den einzelnen Zimmern Ablesegeräte für die Heizkosten anbringen, bei Strom und Wasser in den Gemeinschaftsräumen funktioniert diese Variante jedoch nicht. Hier müssen sich letztlich die Bewohner darüber einigen, wie sie beispielsweise mit unterschiedlichem Duschverhalten umgehen. Ohnehin ist es meistens so, dass die Bewohner selbst den Versorgungsvertrag abschließen, diese müssen sich daher auch um den Wechsel kümmern bei Auszug.
Mit immocloud deine Mietverhältnisse verwalten
Hinterlege Deine Mietverträge einfach und bequem zu Deinen Wohnungen. Neben Details zu dem Ein- und Auszug besteht natürlich die Möglichkeit, unterjährige Bewohnerwechsel oder Mieterhöhungen zu hinterlegen.