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Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument auf dem deutschen Wohnungsmarkt, das Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen schützen soll. Als Vermieter ist es für dich entscheidend, die Funktionsweise, die aktuellen Regelungen sowie geplante Änderungen im Jahr 2025 zu kennen, um rechtssicher handeln zu können. 

Als ausgewiesene Experten für Immobilienrecht informieren wir dich hier umfassend.

Die wichtigsten Änderungen der Mietpreisbremse 2025 auf einen Blick:

  • Mehr regionale Freiheit: Bundesländer und Kommunen entscheiden künftig selbst.
  • Neue Ausnahmen: Neubauten (bis 15 Jahre) und Modernisierungen profitieren.
  • Strengere Kontrolle: Digitale Mietüberwachung und höhere Bußgelder.
  • An Wohnungsbau gekoppelt: Wer baut, bekommt mehr Spielraum.
  • Übergangsphase: Reform wird bis 2027 begleitet und überprüft.

Update vom 15.04.2025 – Verlängerung der Mietpreisbremse in Berlin durch den Senat bis Ende 2025

Der Berliner Senat hat am 15. April 2025 beschlossen, die ursprünglich bis Ende Mai 2025 befristete Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Damit wird eine drohende Lücke der Mietpreisbremse vermieden, die durch das Auslaufen der bisherigen Regelung entstanden wäre. Die Verlängerung erfolgt vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) betonte, dass nun der Bund gefordert sei, die gesetzliche Grundlage für eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus zu schaffen. Die Grundlage dafür ist im neuen Koalitionsvertrag bereits gelegt. Detaillierte Infos zur Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findest du hier im Beitrag.

Mietpreisbremse: Wichtige Regelungen im Detail

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieten in angespannten Wohnungsmärkten unverhältnismäßig stark steigen. Doch welche konkreten Vorgaben gelten für dich als  Vermieter? Wie wird die zulässige Miete berechnet, und was passiert bei Verstößen? Im Folgenden schauen wir einmal genauer auf die relevanten Details: 

Begrenzung der Mietobergrenze

Die Mietpreisbremse setzt in vielen deutschen Städten eine Obergrenze für die Miete fest, um Wohnen bezahlbar zu halten. 

Konkret bedeutet das: In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Kaltmiete bei Neuvermietungen nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete wird aus dem Mietspiegel der jeweiligen Kommune abgeleitet.

Dabei gilt die Mietpreisbremse ist nicht bundesweit einheitlich, sondern wird von den Ländern und Kommunen festgelegt. Aktuell gilt sie vor allem in Ballungsräumen – aber nicht mehr in allen Städten.

Ausgenommen von der Mietobergrenze sind:

  • Neubauten (Fertigstellung nach dem 1. Oktober 2014)
  • Erstvermietung nach umfassender Modernisierung
  • Wohnungen, die bereits vor 2014 unbefristet vermietet waren (je nach Landesregelung)

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Du solltest bei einer Neuvermietung stets prüfen, ob deine Forderungen im gesetzlichen Rahmen liegen, da du bei einem Verstoß rechtliche und finanzielle Folgen riskierst:

1. Rückforderungsanspruch des Mieters

  • Mieter können zurückgezahlte Miete für die letzten bis zu 30 Monate zurückfordern, sofern die vereinbarte Miete die zulässige Obergrenze überschreitet.
  • Die Rückzahlungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Verstoß erkannt hat (maximal jedoch rückwirkend für die genannten 30 Monate).

2. Ungültigkeit des Mietvertrags (teilweise)

  • Der Mietvertrag wird nicht automatisch unwirksam, aber der Mieter kann verlangen, dass die Miete auf das gesetzlich zulässige Maß gesenkt wird.
  • Bei besonders schwerwiegenden Verstößen (z. B. vorsätzliche Täuschung) könnten weitere rechtliche Schritte folgen.

3. Bußgelder für Vermieter

  • In einigen Bundesländern (z.B. Berlin) können Verstöße gegen die Mietpreisbremse als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit Bußgeldern bis zu 50.000 €.
  • Ob ein Bußgeld verhängt wird, hängt von der Schwere des Verstoßes und der regionalen Gesetzeslage ab.

4. Mietminderungsrecht des Mieters

  • Falls ein Vermieter trotz Verstoßes auf der zu hohen Miete besteht, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern oder sogar Klage einreichen.

5. Negative Folgen für Vermieter (Reputation, Rechtsstreitkosten)

  • Ein Rechtsstreit kann langwierig und kostspielig sein.
  • Wiederholte Verstöße können zu einem Imageverlust führen, besonders bei gewerblichen Vermietern oder großen Wohnungsgesellschaften.
Deutscher Bundestag

Mietpreisbremse 2025: Welche Änderungen plant die neue Bundesregierung

Die geplante Koalition aus CDU und SPD plant für 2025 eine grundlegende Reform der Mietpreisbremse, die einen Kompromiss zwischen Mieterschutz und Wohnungsbau-Förderung darstellt. Die wichtigsten geplanten Änderungen für dich auf einen Blick:

1. Regionalisierung der Regelungen

  • Abschaffung der bundeseinheitlichen Regelung
  • Bundesländer erhalten mehr Entscheidungskompetenz
  • Kommunen können individuelle Lösungen entwickeln

2. Neue Ausnahmeregelungen

  • Befreiung für alle Neubauten der letzten 15 Jahre (statt bisher 10)
  • Erleichterungen bei energetischen Modernisierungen
  • Sonderregelungen für altersgerechten Wohnraum

3. Stärkere Kontrollen

  • Einführung eines digitalen Mietpreis-Monitorings
  • Verpflichtende Mietpreis-Transparenz bei Neuvermietungen
  • Höhere Bußgelder bis zu 150.000 Euro bei Verstößen

4. Koppelung an Wohnungsbau

  • Mietpreisbremse gilt nur in Kommunen mit unzureichendem Neubau
  • Befreiung für Städte, die ihre Wohnungsbau Ziele erreichen
  • Anreize für Kommunen mit aktiver Baulandpolitik

5. Übergangsregelungen

  • Zweijährige Evaluierungsphase
  • Wissenschaftliche Begleitforschung
  • Option für Nachjustierungen 2027

Kritiker befürchten, dass die Pläne zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führen könnten. Die Koalition betont dagegen die notwendige Flexibilität angesichts stark divergierender Wohnungsmärkte in Deutschland. Die genaue Ausgestaltung soll im ersten Halbjahr 2025 im Bauministerium erarbeitet werden.

Muenchen von oben

In welchem Städten gilt die Mietpreisbremse aktuell?

Die Mietpreisbremse ist kein bundeseinheitliches Gesetz, sondern wird von den Bundesländern und Kommunen individuell geregelt. Das führt zu großen Unterschieden – einige Städte haben die Regelung aktiviert, andere wiederum nicht.  

Generell sieht die Regelungen zur Mietpreisbremse für alle betroffenen Städte momentan vor, dass die Mieten bei Neuvermietungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden dürfen. 

Dabei gelten Ausnahmen für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, sowie erstmals vermietete Wohnungen nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen. Auch möblierte Wohnungen und bestimmte Luxusimmobilien sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Die Mietpreisbremse in Berlin

Als zentrales Instrument der Berliner Wohnungspolitik bleibt die Mietpreisbremse auch im Jahr 2025 in Kraft und sorgt weiterhin für kontroverse Diskussionen. Dabei zeigt sich die Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt weiterhin angespannt. Während die Mietpreisbremse in einigen Bezirken wie Neukölln oder Wedding spürbare Effekte zeigt, verzeichnet der Markt für Neubauwohnungen weiterhin steigende Preise. Der Senat prüft derzeit eine Ausweitung der Regelung auf weitere Bezirke sowie strengere Vorgaben für Luxussanierungen. Gleichzeitig wird über eine Koppelung der Mietpreisbremse an verbindliche Neubauzusagen diskutiert, um das Wohnungsangebot langfristig zu verbessern.

Die Mietpreisbremse in München

Als eine der teuersten Städte Deutschlands setzt München auf die Mietpreisbremse, um den angespannten Wohnungsmarkt zu regulieren. Anders als in Berlin wird die Regelung in München nicht flächendeckend, sondern nur in bestimmten, besonders nachgefragten Stadtteilen angewandt. 

Die aktuelle Lage zeigt ein zwiespältiges Bild: Während die Mietpreisbremse in einigen Vierteln tatsächlich exorbitante Mietsteigerungen gebremst hat, bleibt der Wohnungsmarkt insgesamt extrem angespannt. Kritiker verweisen darauf, dass viele Vermieter die Ausnahmeregelungen nutzen oder Wohnungen als “teilmöbliert” anbieten, um höhere Mieten durchzusetzen.

Die Mietpreisbremse in Hamburg

Auch in Hamburg bleibt die Mietpreisbremse 2025 ein zentrales Instrument der Wohnungspolitik. Dabei zeigt sich die Hamburger Wohnungssituation weiterhin angespannt. Während die Mietpreisbremse in einigen Stadtteilen wie Altona oder Eimsbüttel spürbare Effekte zeigt, verzeichnet der Markt für Neubauwohnungen weiterhin steigende Preise. 

Die Stadt hat ihre Kontrollen verschärft – Mieter können überhöhte Zahlungen bis zu 30 Monate rückwirkend zurückfordern, und Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Mietpreisbremse in Köln und Düsseldorf

Die Lage im Kölner Wohnungsmarkt zeigt 2025 ein gemischtes Bild. Während die Mietpreisbremse in beliebten Vierteln wie der Südstadt oder Ehrenfeld spürbare Effekte zeigt, steigen die Preise in neu erschlossenen Gebieten wie dem Rheinauhafen weiter an. 

In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf ist die Marktsituation 2025 ebenfalls sehr durchmischt: Während in begehrten Lagen wie der Altstadt, Unterbilk oder Flingern die Mietpreisbremse spürbare Effekte zeigt, verzeichnen neu erschlossene Quartiere wie der Medienhafen weiterhin steigende Mietpreise.

Die Mietpreisbremse in Frankfurt am Main: Regelungen und aktuelle Lage

Frankfurt am Main zählt auch im Jahr 2025 zu den Städten mit den höchsten Mieten in Deutschland. Um den angespannten Wohnungsmarkt zu regulieren, bleibt die Mietpreisbremse als wichtiges Instrument der Wohnungspolitik in Kraft und wurde aktuell mit einigen Anpassungen versehen, die insbesondere die beliebten Innenstadtbezirke wie das Bahnhofsviertel, Westend und Nordend betreffen.

Diskutiert werden darüber hinaus eine mögliche Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet, strengere Vorgaben für Luxussanierungen sowie eine engere Koppelung an den sozialen Wohnungsbau.

Die Mietpreisbremse in Leipzig: Regelungen und aktuelle Lage

In Leipzig gilt seit 2020 die Mietpreisbremse als Reaktion auf die zunehmende Verdichtung des Wohnungsmarktes in der sächsischen Metropole.
Besonders betroffen von der Regelung sind die beliebten Innenstadtbezirke wie Zentrum-Süd, Zentrum-West und Plagwitz, wo die Mieten in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind.

Unsere Zusammenfassung

Die Mietpreisbremse wurde in Deutschland als zentrales Instrument der Wohnungspolitik eingeführt, um auf die zunehmende Wohnraumknappheit und steigende Mieten in Ballungsgebieten zu reagieren. Ihr Hauptzweck besteht darin, Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen und bezahlbaren Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu erhalten. 

Allerdings hat die Mietpreisbremse auch klare Grenzen, da sie das grundlegende Problem des Wohnungsmangels nicht lösen kann. Kritiker argumentieren, dass sie sogar den Neubau von Wohnungen hemmen könnte, da sie die Renditeerwartungen von Investoren senkt. 

Für dich als Vermieter ist es wichtig, die bestehenden Regelungen zu kennen und dich über Neuerungen auf dem Laufenden zu halten. Dabei unterstützen wir dich mit unserer langjährigen Immobilien-Expertise umfassend.

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