Eigener Strom ist eine feine Sache und vielfach rechnen sich Solaranlagen nach einigen Jahren Betrieb. Photovoltaik gibt es nicht nur für Eigenheimbesitzer, auch viele Mieter erzeugen bereits Elektrizität für den Eigenbedarf. Vielleicht eignen sich auch Deine Objekte.
Kein Tag vergeht ohne Meldungen über die Strom- und Gasversorgung oder die Energiewende. Dazu kommt der regelmäßige Schock beim Blick auf die Rechnungen der jeweiligen Stadtwerke. Kein Wunder also, dass sich auch viele Mieter Gedanken über das Thema Energie machen.
Seit Photovoltaikmodule immer günstiger und leistungsfähiger werden, sind sogenannte Balkonkraftwerke auf dem Markt. Diese lassen sich einfach ans Balkongeländer hängen und speisen ihren Strom dann per Stecker ins eigene Netz ein. Auch Mieter nutzen diese Möglichkeit vermehrt. Was aber, wenn Du das gar nicht willst oder es aus baulichen Gründen schwierig wird? Dieser Artikel zeigt, was Dein Mieter darf und wo Du als Vermieter mitreden solltest.
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Was ist eine Balkonsolaranlage?
Eine Balkonsolaranlage ist speziell für den Einsatz auf Balkonen konzipiert. Sie besteht aus einem oder mehreren Modulen, einem Wechselrichter und einem Kabel zum Anschluss an eine Steckdose. Der Wechselrichter wandelt den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der direkt in das Stromnetz eingespeist oder zur Versorgung elektrischer Geräte im Haushalt verwendet werden kann. Viele davon sind als komfortable Plug-&-Play-Lösungen verfügbar, sie lassen sich per Standard-Schuko-Stecker mit einer beliebigen Steckdose verbunden. Derartige Minikraftwerke decken natürlich nicht den gesamten Strombedarf im Haushalt, sie helfen jedoch dabei, die Stromrechnung zu senken.
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Was bei Stromeinspeisung zu beachten ist
Die meisten Balkonsolaranlagen erzeugen nur wenig Strom, die Einspeisung ins öffentliche Netz lohnt sich hier kaum. Ist mehr Fläche vorhanden und will Dein Mieter einspeisen und vielleicht sogar von Förderprogrammen profitieren, darf er auch das. Dazu braucht es allerdings einen entsprechenden Stromzähler.
Diesen können Deine Mieter selbst beim jeweiligen Netzbetreiber beantragen, müssen jedoch auch die Kosten dafür selbst übernehmen. Allerdings lohnt sich die bei größeren Anlagen sinnvolle Einspeisevergütung bei Balkonsolaranlagen in der Regel nicht, die bürokratischen und technischen Pflichten überwiegen die Vorteile. Sinnvoller ist es, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen und damit die Stromrechnung zu senken.
Du musst in der Regel davon wissen
Die Gesetzeslage ist nicht ganz eindeutig und es gibt auch erst relativ wenige Gerichtsurteile, aber es zeigt sich bereits ein Konsens: Dein Mieter muss Dich informieren, bevor er eine Balkonsolaranlage anbringt und er benötigt auch Deine Erlaubnis dazu. Allerdings darfst Du diese nicht ohne triftigen Grund verwehren – selbst wenn Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich sind. Denn nach einem weithin beachteten Urteils des Amtsgerichts Stuttgart hat ein Wohnungsmieter grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter.
Demnach darf er eine Solaranlage auf seinem Balkon anbringen, wenn sie „baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert“ ist. Im Urteil wird ausdrücklich auf die politisch gewollte Energiewende hingewiesen. Zudem solltest Du auf die aktuelle Gesetzgebung achten, es sind weiterhin Änderungen zu erwarten.
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Dein Mieter muss einiges beachten
Auch wenn Du einer Balkonsolaranlage in der Regel zustimmen musst, Dein Mieter sollte die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen beachten und es ist sicher nicht verkehrt, ihn auf die geltenden Regeln hinzuweisen. So kannst Du verlangen, dass etwaige bauliche Veränderungen von einer Fachfirma erledigt werden müssen, eine Haftpflichtversicherung für etwaige Schäden abgeschlossen wird und Du solltest darauf hinweisen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen und beim Netzbetreiber registriert werden müssen. Zudem finden sich gerade in Altbauten häufig sehr dünne Leitungen, die für heutige Ansprüche nicht ausgelegt sind.
In derartigen Fällen sollte Dein Mieter fachlichen Rat einholen oder Du solltest ihn gegebenenfalls darauf hinweisen – mitunter muss eine neue Steckdose gesetzt werden oder es braucht neue Leitungen. Zwar kannst Du die Praxis Deines Mieters nicht kontrollieren und etwa eine vergessene Anmeldung wird bislang auch nicht verfolgt und der Vermieter steht auch nicht in der Pflicht, Du bist jedoch auf der sicheren Seite.
Hierbei unterstützt Dich immocloud, Du kannst Briefe direkt aus dem Programm heraus verschicken und diese Korrespondenz rechtssicher archivieren. Ebenso bietet immocloud die Option, Formulare und Genehmigungen unbegrenzt in der Software abzulegen.
Wann Du eine Balkonsolaranlage untersagen darfst
Obwohl Du in der Regel Deine Zustimmung geben musst, gibt es auch Fälle, in denen Du Nein sagen darfst. Die beiden wichtigsten:
Zum einen kann der Denkmalschutz dazwischen kommen. Befindet sich Deine vermietete Wohnung in einem denkmalgeschützten Objekt oder Ensemble, darf der äußere Eindruck nicht verändert werden. Hieran muss sich der Mieter halten.
Zum zweiten können die Nachbarn Einspruch erheben, wenn sie von den durch die Module reflektierten Sonnenstrahlen geblendet werden. Allerdings reicht es in diesem Fall meist, den Winkel der Solarpaneele zu verändern.
Ein weiterer Fall, der leider nicht ganz so eindeutig ist: Bist Du Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, binden Dich die Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Untersagt diese grundsätzlich den Betrieb von Balkonsolaranlagen, bist Du auch hieran erst einmal gebunden. Allerdings steht Deinem Mieter der Rechtsweg frei und Entscheidungen wie diejenige aus Stuttgart sind durchaus möglich.
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Das Meiste liegt in der Verantwortung des Mieters
Deine Einflussmöglichkeiten halten sich also in Grenzen und in der Regel ist es auch gut, wenn die Mieter eigenen Strom produzieren und damit die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen reduzieren.
Keinen Einfluss kannst Du auf die Erfüllung der geltende, rechtlichen Vorgaben nehmen. Zwar muss Dich der Mieter in der Regel fragen, für Installation, Inbetriebnahme und die bürokratische Abwicklung der Balkonsolaranlage bist Du nicht zuständig und auch nicht verantwortlich. Deshalb kannst bei Problemen in der Regel auch nicht belangt werden – sofern Du die bereits erwähnten Einschränkungen beachtest und bei Deinem Mieter durchsetzt.