Innerhalb der Nebenkostenabrechnung wird ein Leerstand ausgewiesen, wenn während des Abrechnungszeitraums keine Vermietung stattgefunden hat. Grundlage hierfür sind die bestehenden Mietverhältnisse, welche in der Einheit gepflegt werden.
Ein Beispiel:
- Mietverhältnis läuft vom 01.01. – 31.03.
- Folgevermietung startet ab dem 01.06.
Der Leerstand in der Nebenkostenabrechnung wird für den Zeitraum 01.04. – 31.05. ausgewiesen. Für den Leerstand werden ebenfalls Kostenanteile bei der Umlage der Betriebskostenabrechnung berechnet, da kein Mieter diese Kosten tragen muss.
Nebenkostenabrechnung im laufenden Abrechnungszeitraum
Sofern die Nebenkostenabrechnung im laufenden Abrechnungszeitraum gestartet wird, werden für alle Einheiten des Objekts Leerstände ausgewiesen. Der Grund ist, dass die Monate in der Zukunft noch nicht abgeschlossen wurden. Es steht noch nicht fest, ob in diesem Zeitraum ein bestehendes Mietverhältnis besteht.
Ein Beispiel:
- Der Abrechnungszeitraum geht vom 01.01.25 – 31.12.25
- Die Nebenkostenabrechnung wird am 01.03.25 gestartet
Im laufenden Jahr sind erst die ersten drei Monate vergangen. Für die Monate ab April, steht noch nicht fest, ob ein Mietverhältnis besteht. Die Software weist somit einen Leerstand für alle Einheiten ab dem 01.04.24 aus.