Unser Steuerrecht ist zwar extrem komplex, es bietet jedoch auch viele Möglichkeiten zum Sparen. Eine davon heißt haushaltsnahe Dienstleistungen. Was Du üblicherweise selbst erledigst, aber stattdessen an einen Dritten auslagerst, kannst du oftmals absetzen.
Das Thema Steuern spielt eine wichtige Rolle bei jeder Immobilie und der Cashflow aufgrund der Mieteinnahmen lässt sich durch steuerliche Optimierungen noch ergänzen. Einen Block auf dieser Liste bildet das Thema der sogenannten, haushaltsnahen Dienstleistungen. Oftmals kannst Du die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Auf deutsch: Deine Ausgaben für diese Dienstleistungen darfst Du von Deinen Einnahmen abziehen und damit verringern sich die zu versteuernden Einkünfte. Welche Leistungen dafür in Frage kommen, wie sie sich von anderen Kosten abgrenzen lassen und wie Du davon profitierst, zeigt dieser Artikel.
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Was haushaltsnahe Dienstleistungen bedeuten
Der Begriff haushaltsnah gilt sehr wörtlich. Um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen, müssen sie in der Regel in Deiner Wohnung, in Deinem Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück abgeleistet werden. Meist handelt es sich dabei um Arbeiten, die normalerweise von Dir selbst oder Mitgliedern Deines privaten Haushalts erledigt werden. Und deshalb musst Du sie von Handwerkerleistungen unterscheiden! Repariert also beispielsweise ein Klempner die Toilette in Deiner Mietwohnung, handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft kannst Du sogar Teile Deiner Nebenkosten absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass Du eine Rechnung erhalten hast und den Betrag per Überweisung, Dauerauftrag, Verrechnungsscheck oder Einzugsermächtigung beglichen hast. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an – mit einer Ausnahme: Handelt es sich um einen Minijob, geht auch Cash.
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Der Fiskus ist ausgesprochen penibel
Steuerlich begünstigt werden diverse Maßnahmen rund um eine Immobilie. Es ist wichtig, die Systematik des Finanzamtes zu verstehen. In diesem Bereich gibt es unterschiedliche Töpfe, auf die Du zugreifen kannst und die jeweils über ein eigenes Budget verfügen. Du musst unterscheiden zwischen:
- Geringfügige Beschäftigungen
Gefördert werden 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr. Dabei handelt es sich um einen separaten Höchstbetrag. - Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Haushalt
Die Aufwendungen hierfür fließen in den für sämtliche haushaltsnahen Dienstleistungen geltenden einheitlichen Höchstbetrag ein. Dieser beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr. - Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen
Hier beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, maximal kannst Du 4.000 Euro pro Jahr geltend machen. Hierbei handelt es sich um einen einheitlichen Höchstbetrag. - Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
20 Prozent der Aufwendungen dafür lassen sich – neben dem Abzugsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen – steuerlich geltend machen, Der Maximalbetrag liegt bei 1.200 Euro pro Jahr.
Lohnkosten kannst Du ganz einfach über immocloud verbuchen, sodass diese als haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistung berücksichtigt werden. Die Lohnkostenabrechnung wird zudem direkt in Deiner Betriebskostenabrechnung in immocloud ausgewiesen. Auch die nachträgliche Bearbeitung bereits gebuchter Kosten ist problemlos möglich.
Als haushaltsnahe Dienstleistung gilt also nur, was Du für gewöhnlich selbst erledigen würdest, stattdessen aber an fremde Dritte auslagerst. Darunter fallen auch von Dienstleistungsagenturen vermittelte Arbeiten oder der Auftrag an einen selbständigen Dienstleister. Beispiele sind folgende Tätigkeiten:
- Reinigung der kompletten Wohnung etwa durch eine Reinigungsfirma oder das Engagement eines selbständigen Fensterputzers lediglich für die Fenster.
- Gartenpflegearbeiten wie etwa das Rasenmähen oder Heckenschneiden.
- Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt und Arbeiten für privat veranlasste Umzüge – etwa Kosten für die Umzugsfirma.
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Handwerkerleistungen sind etwas anderes
Für die haushaltsnahen Dienstleistungen steht Dir also ein Topf von 4.000 pro Jahr zur Verfügung. Gibst Du mehr aus für Putzen & Co., zählt der Mehrbetrag nicht. Allerdings kommen mögliche Aufwendungen für Handwerkerleistungen noch dazu, Du kannst zusätzlich 20 Prozent dieser Kosten geltend machen. Auch hier gibt es einen Höchstbetrag, er liegt bei 1.200 Euro pro Jahr und es ist egal, ob es sich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt. Zu den begünstigten, handwerklichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach oder an der Fassade.
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen innen und außen.
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie Teppich, Parkett und Fliesen.
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen.
- Modernisierung von Badezimmern.
- Modernisierung oder Austausch einer Einbauküche.
- Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten, wie etwa von Waschmaschine oder Geschirrspüler.
- Maßnahmen der Gartengestaltung.
- Kosten für den Schornsteinfeger bei turnusmäßigen Kontrollen.
Achtung: Handwerkliche Tätigkeiten bei Neubaumaßnahmen sind nicht begünstigt.
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Was Du nicht absetzen darfst
Bei Deiner Steuererklärung musst Du darauf achten, dass Du nur die tatsächlich abzugsfähigen Kosten geltend machst. Denn einige Ausgabenposten akzeptiert der Fiskus nicht als steuermindernd. Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des Finanzamts zählen:
- Personenbezogene Dienstleistungen wie ein Hausfrisör oder ein Podologe.
- Kosten von Abrechnungsfirmen für Heizung und Wasser.
- Kosten für die Hausverwaltung sowie Müllgebühren.
- Wach- und Schließdienst.
- Entrümpelung einer Wohnung im Zuge einer Haushaltsauflösung.
Einschränkungen existieren auch bei den Handwerkerleistungen. Nicht absetzen kannst Du:
- Starthilfe und Reparatur eines PKW.
- Erstellung eines Energieausweises.
- Architektenleistung für größere Modernisierungsaufwendungen.
Achte auch auf die Rahmenbedingungen
Natürlich müssen auch formale Bedingungen eingehalten werden, damit der Fiskus Deine Kosten anerkennt. So muss eine ordnungsgemäße Rechnung des Dienstleisters vorliegen, die die erbrachten Leistungen und die darauf entfallende Mehrwertsteuer ausweist. Außerdem solltest Du die Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren, um im Falle einer Steuerprüfung einen Nachweis über die erbrachten Leistungen und die Kosten zu haben. Falls Du einen Dienstleister beschäftigst, solltest Du diesen beim Finanzamt anmelden und die erforderlichen Steuern und Sozialabgaben abführen. Diese Aufgabe entfällt in der Regel, wenn Du Dienstleister über eine Agentur beauftragst. Sie übernimmt dann Anmeldung und Abführen der Steuern.
Einfache Abwicklung in immocloud
Für immocloud-Nutzer ist das Thema haushaltsnahe Dienstleistungen eigentlich gar kein Thema. Denn Du kannst beispielsweise die Lohnkosten gleich in den Buchungen Deiner Dienstleister angeben. Mithilfe der automatischen Datenübernahme aus Deinen Finanzen ist die Erstellung der Nebenkostenabrechnung kinderleicht und spart Zeit. So werden die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und die steuerlich korrekte Behandlung ist stets sichergestellt. Durch diese Möglichkeit gehen Dir keine Steuersparmöglichkeiten mehr durch die Lappen.